
Heinz-Wilhelm Vogel
Rechtsanwalt, Steuerexpert und
Chefredakteur "Rechnungswesen
aktuell"
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wohl kaum eine andere Situation ist im Rechnungswesen so heikel wie eine Betriebsprüfung:
Da
haben Sie sich in mühevoller Kleinarbeit eine ausgeklügelte
Steuer-Spar-Strategie zurechtgelegt. Haben stundenlang über Bilanzen,
Kennzahlen und Steuergesetzen gebrütet ...
... und dann kommt der Betriebsprüfer und macht mit einem Federstrich die ganze Kalkulation wieder zunichte!
Oder
er fängt an, an haarkleinen Details herumzunörgeln: zum Beispiel indem
er Ihnen unterstellt, die Fahrtenbücher seien nicht zeitnah und exakt
genug geführt worden. Da kommen dann Kritteleien heraus wie zum
Beispiel:
Kein Wunder: Schon
die Ankündigung des Finanzamts „... hiermit kündigen wir eine
Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen an ..." sorgt bei vielen
Steuerverantwortlichen für schlaflose Nächte.
Umso
wichtiger ist es, dass Sie sich richtig auf die Prüfung vorbereiten.
Und dem Prüfer damit vom ersten Tag an souverän entgegentreten können:
„Wir haben alles richtig abgerechnet - bei uns ist nichts zu holen!“ -
Doch Achtung:
Auch in Zukunft soll die Zahl der
Betriebsprüfungen sogar noch weiter ansteigen. Der Bundesfinanzminister
wie auch seine Amtskollegen in den Ländern haben das als erklärtes Ziel
ausgegeben. Das betrifft insbesondere die Zahl der
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen, denn:
Diese Kontrollen erweisen sich als besonders einträglich.
2007
spülten diese unliebsamen Besuche bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
allein 1,7 Mrd. € zusätzlich an Umsatzsteuer in die Kassen. Und die
Tendenz ist steigend: 2006 waren es noch 1,437 Mrd. €.
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Bedenken Sie: Alleine bei der Umsatzsteuer lauern satte 20 Prüfungsfallen ...
Wird
Ihnen jetzt bewusst, dass Sie alle Register ziehen müssen, um nicht vor
dem Vorstand oder der Geschäftsführung in Erklärungsnot zu geraten,
wenn Ihnen der Prüfer plötzlich Nachzahlungsforderungen in 5- oder
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lange Gesetzestexte
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was sich aktuell tut, zum Beispiel das Basel-II-Rating ...
Ob
im Bereich Kunden, Lieferanten, Rechnungseingangsprüfung oder andere
wichtige Bereiche. Als Leiter des Controllings habe ich alle relevanten
Punkte, ohne dass ich mir ewig lange zum Beispiel Gesetzestexte
anderweitig besorgen muss.
Ich
bin so begeistert, dass ich die Ausgaben immer an die Mitarbeiter
weiterleite. Die suchen sich dann die Informationen raus, die für ihre
Abteilungsbereiche von Bedeutung sind.
Georg Koch, Richard Bergner Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, Schwabach |
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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
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Heinz-Wilhelm Vogel, Rechtsanwalt, Steuerexperte und Chefredakteur „Rechnungswesen aktuell“
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