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    Lesen Sie im Report:

Unter welchen Umständen Sie an den Prüfungstermin tatsächlich gebunden sind – und wann Sie ihn verschieben dürfen
 
Betriebsprüfung richtig vorbereiten: Mit diesen 16 Punkten wahren Sie Ihre Rechte. Und treten dadurch noch souveräner auf
 
Klipp und klar: die gefährlichsten Fallstricke bei allgemeinen Betriebsprüfungen, bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, bei Umsatzsteuer-Nachschauen und -Sonderprüfungen
 
Sind Sie verpflichtet, dem Prüfer einen separaten Arbeitsplatz einzurichten?

Darf der Prüfer einfach so ungefragt alle Räume des Unternehmens betreten und Mitarbeiter nach Belieben ausfragen?

Checklisten zu allen Betriebsprüfungsarten: Erfüllen Sie jetzt schon alle Kriterien für eine Prüfung in den kommenden Wochen und Monaten?

Kassenbelege: Bei welcher Belegart Ihnen gerade hier in einer Betriebsprüfung schnell eine böse Überraschung bevorstehen kann ...

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Heinz-Wilhelm Vogel
Rechtsanwalt, Steuerexpert und
Chefredakteur "Rechnungswesen
aktuell"

wohl kaum eine andere Situation ist im Rechnungswesen so heikel wie eine Betriebsprüfung:

Da haben Sie sich in mühevoller Kleinarbeit eine ausgeklügelte Steuer-Spar-Strategie zurechtgelegt. Haben stundenlang über Bilanzen, Kennzahlen und Steuergesetzen gebrütet ...

... und dann kommt der Betriebsprüfer und macht mit einem Federstrich die ganze Kalkulation wieder zunichte!

Oder er fängt an, an haarkleinen Details herumzunörgeln: zum Beispiel indem er Ihnen unterstellt, die Fahrtenbücher seien nicht zeitnah und exakt genug geführt worden. Da kommen dann Kritteleien heraus wie zum Beispiel:

 

Kein Wunder: Schon die Ankündigung des Finanzamts „... hiermit kündigen wir eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen an ..." sorgt bei vielen Steuerverantwortlichen für schlaflose Nächte.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich richtig auf die Prüfung vorbereiten. Und dem Prüfer damit vom ersten Tag an souverän entgegentreten können: „Wir haben alles richtig abgerechnet - bei uns ist nichts zu holen!“ - Doch Achtung:

Auch in Zukunft soll die Zahl der Betriebsprüfungen sogar noch weiter ansteigen. Der Bundesfinanzminister wie auch seine Amtskollegen in den Ländern haben das als erklärtes Ziel ausgegeben. Das betrifft insbesondere die Zahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen, denn:

Diese Kontrollen erweisen sich als besonders einträglich.

2007 spülten diese unliebsamen Besuche bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen allein 1,7 Mrd. € zusätzlich an Umsatzsteuer in die Kassen. Und die Tendenz ist steigend: 2006 waren es noch 1,437 Mrd. €.

Bedenken Sie: Alleine bei der Umsatzsteuer lauern satte 20 Prüfungsfallen ...

Wird Ihnen jetzt bewusst, dass Sie alle Register ziehen müssen, um nicht vor dem Vorstand oder der Geschäftsführung in Erklärungsnot zu geraten, wenn Ihnen der Prüfer plötzlich Nachzahlungsforderungen in 5- oder 6-stelliger Höhe präsentiert? Deshalb:

Schützen Sie sich davor mit meinem Spezialreport Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen. Sie können dieses Set jetzt sofort kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Es beantwortet Ihnen praktisch jede Frage rund um das Thema Betriebsprüfungen. Anhand übersichtlicher Praxis-Tipps und Checklisten zeigt es Ihnen die häufigsten Fallstricke auf - und wie Sie sie umgehen.

Damit sind Sie für jede Form der Betriebsprüfung gewappnet: egal, ob allgemeine Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

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Dieser Spezialreport ist eine Sonderausgabe meines monatlich erscheinenden Spezial-Informationsdienstes „Rechnungswesen aktuell“.

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LESER-MEINUNG:
„Alle relevanten Punkte,
ohne dass ich mir ewig
lange Gesetzestexte
besorgen muss!

„Rechnungswesen aktuell“ ist unschlagbar: Hier finde ich nicht nur umfassend und übersichtlich aktuelle Gesetzesänderungen, sondern auch übergreifende Informationen, was sich aktuell tut, zum Beispiel das Basel-II-Rating ...

Ob im Bereich Kunden, Lieferanten, Rechnungseingangsprüfung oder andere wichtige Bereiche. Als Leiter des Controllings habe ich alle relevanten Punkte, ohne dass ich mir ewig lange zum Beispiel Gesetzestexte anderweitig besorgen muss.

Ich bin so begeistert, dass ich die Ausgaben immer an die Mitarbeiter weiterleite. Die suchen sich dann die Informationen raus, die für ihre Abteilungsbereiche von Bedeutung sind.

Georg Koch, Richard Bergner Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, Schwabach

„Rechnungswesen aktuell“ ist Ihre persönliche Rückversicherung im Finanz- und Rechnungswesen. Damit können Sie sich in nur wenigen Minuten im Monat über alle anstehenden Änderungen informieren.

Zitierfähige Gerichtsurteile und Gesetzes-Fundstellen, sofort umsetzbare Praxistipps und umfassende Checklisten sichern Ihre Position und Ihre Entscheidungen ab.

Und das auch noch alles gesammelt an einer Stelle. Ohne dass Sie sich eine Information hier und eine Information dort aus den unterschiedlichsten Quellen zeitraubend zusammensuchen müssen.

Sie machen sich mit „Rechnungswesen aktuell“ aber nicht nur dann die Arbeit leichter, wenn der Betriebsprüfer klingelt:

Sondern auch beim leidigen Thema Vorsteuer. Oder wenn Sie Fragen zu IFRS-Regeln haben. Wenn der Vorstand oder die Geschäftsführung in der Tür steht und „mal eben schnell" Auskunft über einen bestimmten Kostenblock haben will. Und, und, und ...

In nicht mehr als 15 Minuten pro Monat sind Sie damit in allen steuer- und bilanzrechtlichen Angelegenheiten auf dem Laufenden. Sie vermeiden künftig nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern ersparen sich auch viel Ärger und Zeit.

 

 

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Für mich als Sachbearbeiterin ist „Rechnungswesen aktuell“ äußerst hilfreich für die Buchführung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. So kompakte und präzise Informationen wie in „Rechnungswesen aktuell“ müsste ich mir ansonsten in stundenlanger Recherche mühsam im Internet zusammensuchen.

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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Wilhelm Vogel, Rechtsanwalt, Steuerexperte und Chefredakteur „Rechnungswesen aktuell“

PS Stellen Sie sich vor, Sie übersehen wegen der massiven Vorschriftenflut eine Kleinigkeit und müssen eine 5-stellige Summe nachzahlen. Und Sie müssen diese Angelegenheit dann lang und breit dem Vorstand oder der Firmenleitung erklären. Ersparen Sie sich das und sichern Sie sich ab. Was wäre Ihnen allein das Gefühl wert, nichts Wichtiges übersehen zu haben? Klicken Sie hier für Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar von „Rechnungswesen aktuell“ und Ihren Gratis-Report.
 
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